Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für die Berufung und Besetzung des Wahlvorstandes für die Direktwahl zur/zum Bürgermeisterin/Bürgermeister der Verbandsgemeinde BrohltalI.
Im Rahmen der am 23. April 2023 stattfindenden Direktwahl zur/zum Bürgermeisterin/Bürgermeister der Verbandsgemeinde Brohltal ist für jeden Wahlbezirk und für jede Wahl ein Wahlvorstand zu bilden. Rechtsgrundlage bilden §§ 58 i. V. m. 26 Kommunalwahlgesetz (KWG), sowie §§ 70 i. V. m. 5 Kommunalwahlordnung (KWO).
Der Wahlvorstand besteht gem. § 26 Abs. 2 KWG aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht wahlberechtigten Beisitzern und einem Schriftführer.
II.
Unter Bezugnahme auf die unter I. genannten Rechtsvorschriften fordere ich hiermit alle Parteien und Wählergruppen des Wahlgebietes der Ortsgemeinde Wehr auf, Vorschläge für die Berufung der Beisitzer bis spätestens 01.02.2023 bei der Ortsbürgermeisterin, Frau Dr. Melanie Hilger, Bachstraße 14, 56653 Wehr, oder per Email an gemeinde@wehr.brohltal.de einzureichen.
Wehr, 13.01.2023
Dr. Melanie Hilger
Ortsbürgermeisterin
© Ortsgemeinde Wehr